Ihr Nutzen
Sie können Auszubildende anmelden und wissen, wie Sie Erstattungen von Ausbildungskosten beantragen.
Warum ist das wichtig?
Eine korrekte Anmeldung Ihrer Auszubildenden sichert Ihnen hohe Erstattungen. Fehlerhafte oder unvollständige Anmeldungen können Erstattungen verzögern.
Auszubildende anmelden
Um einen Auszubildenden anzumelden, senden Sie SOKA-BAU bitte eine von der zuständigen Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer bestätigte Kopie des Ausbildungsvertrages (eine maschinell erstellte Bestätigung ist ausreichend) per E-Mail an arbeitgeber@soka-bau.de.
Was Sie nach der Anmeldung erhalten
- Der Ausbildungsbetrieb erhält von SOKA-BAU einen Nachweis über die erfassten Daten zur Vorlage bei der überbetrieblichen Ausbildungsstätte. Dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Erstattung der überbetrieblichen Ausbildungskosten.
- Auch der Auszubildende erhält einen Ausbildungsnachweis.
Erstattung der Ausbildungvergütung beantragen
Die Ausbildungsvergütung wird Baubetrieben für bis zu 17 Monate erstattet. Im ersten Ausbildungsjahr erstattet SOKA-BAU die Ausbildungsvergütung für den gewerblichen Auszubildenden für die ersten zehn Monate, im zweiten Ausbildungsjahr für die ersten sechs Monate und im dritten Ausbildungsjahr für den ersten Monat.
Für technische und kaufmännische Auszubildende werden die ersten zehn Monate im ersten Ausbildungsjahr und die ersten vier Monate im zweiten betrieblichen Ausbildungsjahr erstattet.
Zusätzlich werden für beide Gruppen 20 % der Brutto-Ausbildungsvergütung als Ausgleich für die Sozialaufwendungen erstattet.
Die Erstattung können Sie in unserem Kundenportal oder mit einem Baulohn-Programm beantragen.
Im Kundenportal: Die Erstattung der Ausbildungsvergütung können Sie ganz einfach online über die Kachel „Auszubildende“ oder die Kachel „Meldungsabgabe“ im Arbeitgeber-Onlineservice anfordern. Die Daten Ihrer Auszubildenden werden Ihnen im Arbeitgeber-Onlineservice angezeigt. In der Kachel „Auszubildende“ sehen Sie, welche Monate erstattungsfähig sind und für welche Monate bereits die Erstattung der Ausbildungsvergütung beantragt wurde.
Mit Baulohn-Programm: Mit einem von uns zugelassenen Baulohn-Programm können Sie die Erstattung der Ausbildungsvergütung mit Ihrer Monatsmeldung anfordern.
Bezahlung der überbetrieblichen Ausbildung
Die Kosten für überbetriebliche Ausbildung übernimmt SOKA-BAU und rechnet diese direkt mit den Ausbildungszentren ab. Das erfolgt für den Zeitraum, für den der Auszubildende von seinem Betrieb für Ausbildungsmaßnahmen in der Ausbildungsstätte freigestellt wurde und in dem die überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen tatsächlich durchgeführt worden sind.
Fahrtkosten: Kosten für die Fahrt zu überbetrieblichen Ausbildungsstätten werden Auszubildenden nach festgelegten Regeln erstattet. Die Erstattung erfolgt direkt durch das Ausbildungszentrum.
Ausbildungsende melden
Das Ausbildungsende melden Sie mit der elektronischen Monatsmeldung über den Melde-Beleg 52 „Ende mit Prüfung“ oder 51 „Abbruch der Ausbildung“.
Hier werden auch die Ausbildungsvergütung für ein eventuell absolviertes 3. Lehrjahr beantragt und die bereits gewährten Urlaubstage aus dem laufenden Kalenderjahr mitgeteilt. Wird der Arbeitnehmer nach der Ausbildung übernommen, melden Sie ihn als gewerblichen Arbeitnehmer oder Angestellten bei SOKA-BAU an – am besten direkt im Kundenportal oder über die elektronische Monatsmeldung.
Wenn Auszubildende nach Beendigung der Ausbildung in ein gewerbliches Arbeitsverhältnis wechseln und noch Urlaub übrig haben, dann benötigen wir von Ihnen Resturlaubsanspruchsmeldungen (RAMEL).