Meldungsfrist
Frist bis zum 15. des Folgemonats für alle gewerblichen Arbeitnehmer. Der Eingang bei SOKA-BAU zählt!
Beispiel: Die Meldung für August 2025 ist bis zum 15.09.2025 fällig.
Was passiert bei fehlenden Meldungen?
- Ansprüche werden nicht gebucht
- Rentenansprüche Ihrer Mitarbeiter werden nicht gutgeschrieben
- Erstattungsleistungen können nicht saldiert beziehungsweise ausgezahlt werden
- Keine SOKA-BAU-Bescheinigungen für Ausschreibungen möglich
- Geschätzte Mindestbeiträge werden gebucht
- Rechtliche Schritte können eingeleitet werden
Zahlungsfrist für Beiträge
Frist: Bis zum 28. des Folgemonats
Art: Überweisung oder SEPA
Beispiel: Der Beitrag für August 2025 ist bis 28.09.2025 fällig
Was passiert bei verspäteten Zahlungen?
- Verzugszinsen werden berechnet
- Keine SOKA-BAU-Bescheinigungen bei offenen Forderungen
- Mahnbescheid kann ohne vorherige Mahnung erlassen werden
- Gegebenenfalls Vollstreckungsmaßnahmen bei weiterer Nichtzahlung
Überweisungen
Bei Überweisungen achten Sie bitte auf eine getrennte Überweisung der Sozialkassenbeiträge und der Winterbeschäftigungsumlage auf die unterschiedlichen Bankverbindungen.
Wichtig: Bitte geben Sie im Verwendungszweck immer Ihre 8-stellige Betriebskontonummer an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann!
Machen Sie es sich einfacher mit SEPA!
Ein SEPA-Lastschriftmandat müssen sie nur einmal ausfüllen, denn es gilt sowohl für die Sozialkassenbeiträge als auch die Winterbeschäftigungsumlage. Und so einfach geht’s:
- SEPA-Mandat herunterladen
- Am PC ausfüllen oder ausdrucken und per Hand ausfüllen
- Unterschreiben (digital oder handschriftlich)
- Zurücksenden per Online-Button oder Post an SOKA-BAU
- Bestätigung erhalten – SOKA-BAU sendet Ihnen eine schriftliche Bestätigung
Achtung: Der Beitrag wird circa zwei Tage vor dem Fälligkeitstermin eingezogen, sodass er pünktlich zum 28. auf dem SOKA-BAU-Konto gebucht ist.