Ihr Nutzen
Sie können die Mindesturlaubsvergütung berechnen und kennen die Meldeverfahren für Ausfallstunden.
Warum ist das wichtig?
Die Mindesturlaubsvergütung ist ein besonderer Fall beim Thema Urlaub. Falls Arbeitnehmer in Ihrem Betrieb betroffen sind, müssen Monatsmeldungen richtig erstellt werden.
Was ist die Mindesturlaubsvergütung?
Die Mindesturlaubsvergütung ist für folgende Arbeitsausfälle ohne Lohnanspruch geregelt:
- bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit ohne Entgeltfortzahlung
- für Ausfallstunden im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 31. März mit Bezug von Saison-Kurzarbeitergeld (bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen in den „Wintermonaten“)
- bei Ausfallstunden im Zeitraum vom 1. April bis 30. November mit Bezug von Kurzarbeitergeld (bei wirtschaftlichen Arbeitsausfällen außerhalb der „Wintermonate“)
Die Mindesturlaubsvergütung beträgt für alle gewerblichen Arbeitnehmer 12,5 % – bei Schwerbehinderung 14,6 % – pro Ausfallstunde des zuletzt gemeldeten Bruttostundenlohns.
Berechnungsgrundlage für die Mindesturlaubsvergütung ist einheitlich der Bruttostundenlohn (Gesamttarifstundenlohn) ohne Zuschläge.
So wird die Mindesturlaubsvergütung berechnet
Gesamttarifstundenlohn x Ausfallstunden x 12,5 % = Mindesturlaubsvergütung
Beispiel: Ein Maurer ist vier Wochen krank ohne Lohnfortzahlung. Er bekommt einen Gesamtstundenlohn von 18,75 EUR und hat eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche (vier Wochen = 160 Stunden). Trotz des krankheitsbedingten Ausfalls sammelt er weiterhin Urlaubstage an. Für diese Urlaubstage erwirbt er über die Mindesturlaubsvergütung die entsprechende finanzielle Grundlage.
Berechnung:
- Bruttostundenlohn: 18,75 EUR
- Krankheit ohne Lohnfortzahlung: 160 Stunden
- Berechnung: 18,75 × 160 × 12,5 % = 375 EUR Mindesturlaubsvergütung
Meldung
Die Anzahl der Ausfallstunden übermitteln Sie mit der monatlichen Meldung. Je nach Ausfallgrund erfolgt ein Eintrag der Stunden in der jeweiligen Kategorie:
- Ausfallstunden aus Saison-Kurzarbeitergeld
- Ausfallstunden aus Kurzarbeitergeld
- Ausfallstunden aus Krankheit (nach Ende der Lohnfortzahlung)
SOKA-BAU schreibt dann die Mindesturlaubsvergütung dem Urlaubskonto Ihres Arbeitnehmers gut.
Erstattung
Wenn die Mindesturlaubsvergütung vom Betrieb an den Mitarbeiter ausgezahlt wurde, wird sie dem Betrieb erstattet. Die Erstattung erfolgt – wie bei der regulären Urlaubserstattung – im Rahmen der monatlichen Meldung.
Fristen
Die Mindesturlaubsvergütung aus Saison-KUG und KUG verfällt gegenüber dem Betrieb – wie die reguläre Urlaubsvergütung auch – mit Ablauf des Jahres, das auf das Entstehungsjahr folgt. Beispiel: Anspruch aus dem Jahr 2025 verfällt am 31.12.2026.
Danach kann der Arbeitnehmer den verfallenen Urlaub gegenüber SOKA-BAU als Entschädigung beantragen und sich auszahlen lassen.
Bei Mindesturlaubsvergütung aus Krankheit greift eine andere Frist. Hier verfällt der Urlaubsanspruch gegenüber den Arbeitgebern erst nach 15 Monaten. Beispiel: Anspruch aus dem Jahr 2025 verfällt zum 31.03.2027. Danach kann der Arbeitnehmer den verfallenen Urlaub gegenüber SOKA-BAU ebenfalls als Entschädigung beantragen und sich auszahlen lassen.
Achtung: Die Regelungen zur Mindesturlaubsvergütung gelten nicht für jugendliche Arbeitnehmer und Arbeitnehmer im Auslernjahr. Die Ausfallstunden sind jedoch zu melden, damit diese für die Berechnung im Folgejahr zur Verfügung stehen.