Urlaub in der Bauwirtschaft
Die Bauwirtschaft verzeichnet jährlich viele Personalwechsel, vor allem durch saisonale Schwankungen und Projektarbeit. Rund 40 % der gewerblichen Arbeitnehmer beenden jedes Jahr ihre Beschäftigung – etwa wegen Arbeitslosigkeit, Branchenwechsel oder Renteneintritt.
Das Bundesurlaubsgesetz benachteiligt Beschäftigte mit kurzen Arbeitsverhältnissen. Zum einen erwerben Arbeitnehmer mit sehr kurzen Beschäftigungsverhältnissen von weniger als einem Monat grundsätzlich keinen Urlaubsanspruch. Zum anderen haben Arbeitnehmer mit einer Beschäftigungszeit von weniger als sechs Monaten keinen vollen Urlaubsanspruch, zusammenhängender, längerer Urlaub wird somit erschwert.
Für Arbeitgeber können kurze Beschäftigungen ein Kostenrisiko darstellen: Nach sechs Monaten besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, auch wenn der Arbeitnehmer vor dem Jahresende ausscheidet. Das Urlaubsverfahren begrenzt dieses Risiko, da nur im Betrieb erworbener Urlaub vergütet wird. Zudem gelten Urlaubsansprüche laut Tarifvertrag länger – nämlich bis Ende des Folgejahres, nicht nur bis März des Folgejahres. Dies ermöglicht mehr Flexibilität für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Darüber hinaus verfallen die Urlaubsansprüche der Bauarbeitnehmer anschließend nicht einfach. Ansprüche können danach noch ein weiteres Jahr entschädigt werden – anders als im Bundesurlaubsgesetz.
Das Urlaubsverfahren stärkt außerdem den Kampf gegen Schwarzarbeit: Monatliche Meldungen dienen dem Zoll als Grundlage für Baustellenprüfungen. Auch ausländische Betriebe sind nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz verpflichtet, das Verfahren anzuwenden. Damit wird Lohndumping zu Lasten deutscher Firmen verhindert.
Vorteile des Urlaubsverfahrens auf einen Blick
Für Ihre gewerblichen Arbeitnehmer:
- Urlaubsansprüche ab dem 1. Monat - auch bei kurzen Beschäftigungen
- Flexible Nutzung: Ansprüche gelten bis Ende des Folgejahres
- Entschädigung möglich: Noch ein weiteres Jahr lang
Für Sie als Arbeitgeber:
- Nur tatsächliche Kosten: Sie zahlen nur Urlaub der Beschäftigungszeit
- Kein finanzielles Risiko bei flexiblen Arbeitsverhältnissen
- Faire Bedingungen für alle Baubetriebe
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Berufsbildung in der Bauwirtschaft
Gut ausgebildete Fachkräfte sind für jeden Baubetrieb wichtig, doch nicht alle bilden selbst aus. Damit Ausbildung für Betriebe und Auszubildende attraktiver wird, gibt es die branchenweite Finanzierung der Berufsbildung. Alle Unternehmen zahlen dafür einen festgelegten Beitrag an SOKA-BAU – auch wenn sie selbst nicht ausbilden.
Aus diesen Mitteln wird ein Großteil der betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildungskosten gedeckt, darunter die Vergütung von bis zu zehn Monaten im ersten Lehrjahr, sechs im zweiten und einer im dritten Jahr. Zudem übernimmt SOKA-BAU wesentliche Kosten der überbetrieblichen Ausbildung und organisiert die Qualitätskontrolle von rund 200 Ausbildungsstätten, um bundesweit einheitliche Standards sicherzustellen.
Vorteile des Berufsbildungsverfahrens auf einen Blick
- Finanzielle Entlastung bei den Ausbildungskosten
- Gerechte Kostenaufteilung auf die gesamte Baubranche
- Hohe Ausbildungsqualität durch geprüfte Ausbildungsstätten
Das Prinzip: Alle Betriebe zahlen ein – ausbildende Betriebe erhalten Erstattungen.
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Altersvorsorge in der Bauwirtschaft
Da Bauprojekte überwiegend im Freien stattfinden, führen schlechte Wetterbedingungen oft zu Arbeitsausfällen. Dadurch sinken die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, was später spürbare Nachteile bei der Rente mit sich bringt. Um diese Lücke zu schließen, wurden die Rentenbeihilfe und die Tarifrente Bau als überbetriebliche Altersvorsorge eingeführt – eine zusätzliche Branchenrente für alle Beschäftigten der Bauwirtschaft.
Die Beiträge für diese Branchenrente zahlen die Arbeitgeber. Beschäftigte erhalten ihre Ansprüche, sobald der Versicherungsfall eintritt, also zum Beispiel beim Beginn der gesetzlichen Rente.
Vorteile der Altersvorsorge auf einen Blick
- Attraktivität als Arbeitgeber – Eine zusätzliche Altersvorsorge macht Baubetriebe interessanter für Fachkräfte.
- Ausgleich von Versorgungslücken - Die Tarifrente Bau gleicht Rentenverluste durch wetterbedingte Arbeitsausfälle aus.
- Soziale Verantwortung – Durch die Finanzierung tragen Arbeitgeber sichtbar zur Altersvorsorge ihrer Beschäftigten bei.
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