Urlaub bei übernommenen Auszubildenden

Ihr Nutzen

Sie verstehen die besonderen Regelungen für Auszubildende im Auslernjahr und wissen, was eine RAMEL-Meldung ist. Sie können die korrekte Urlaubsberechnung für übernommene Auszubildende durchführen und kennen die Fristen für die RAMEL-Übermittlung.

Warum ist das wichtig?

Auszubildende nehmen während der Ausbildung nicht am Urlaubsverfahren teil. Wenn ein Auszubildender nach seiner Ausbildung als gewerblicher Arbeitnehmer beschäftigt wird und seinen Urlaub im Auslernjahr nicht vollständig genommen hat, muss der Resturlaubsanspruch für das Folgejahr gesondert gemeldet werden. Dies erfolgt durch die „Resturlaubsanspruchs-Meldung“ (Datensatz RAMEL). Solange diese Meldung fehlt, kann der Betrieb keine Erstattung der Urlaubsvergütung erhalten.

 


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