Was ist zu melden?
Gewerbliche Arbeitnehmer: An- und Abmeldung sowie detaillierte Monatsmeldungen
- An- und Abmeldung: bei Beschäftigungsbeginn und Beschäftigungsende
- Meldepflicht: Monatlich bis zum 15. des Folgemonats
- Inhalt: Bruttolohn, Arbeitsstunden, Urlaubsgewährung usw.
Angestellte: Nur An- und Abmeldung erforderlich
- An- und Abmeldung: bei Beschäftigungsbeginn und Beschäftigungsende
- Die monatlichen Beiträge werden automatisch von SOKA-BAU bis zur Abmeldung des Angestellten generiert, eine monatlichen Meldung ist nicht erforderlich.
Auszubildende
- Anmeldung: Kopie des durch die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer bestätigten Ausbildungsvertrages zum Beginn der Ausbildung an SOKA-BAU senden
- Meldung: nur bei Anforderung der Erstattung für die Ausbildungsvergütung
- Abmeldung: bei Beendigung der Ausbildung (über das Kundenportal oder Baulohn-Programm). Das Ausbildungsende melden Sie mit der elektronischen Monatsmeldung über den Melde-Beleg 52 „Ende mit Prüfung“ oder 51 „Abbruch der Ausbildung“.
Besondernheiten bei Elternzeit
Nimmt ein Arbeitnehmer Elternzeit in Anspruch, ist dieser Zeitraum elektronisch zu melden. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis und es werden für betroffene Arbeitnehmer keine Beiträge erhoben. Des Weiteren sind bis zum Ende der Elternzeit keine Meldungen vorzunehmen. Verlängert sich die Elternzeit, teilt der Betrieb dies über eine weitere Meldung mit Beginn- und neuem Ende-Datum mit.
Was wird für die Meldungsabgabe benötigt?
Für die monatliche Meldung Ihrer gewerblichen Arbeitnehmer ist die korrekte Arbeitnehmernummer besonders wichtig. Jeder Mitarbeiter erhält von SOKA-BAU eine persönliche, unveränderliche Nummer, die Sie für alle Meldungen benötigen. Im Kundenportal finden Sie diese Nummern in der Mitarbeiterübersicht. Bei Baulohn-Programmen erhalten Sie zunächst eine vorläufige Nummer. Sie erkennen diese an der Endnummer 99. Aber Achtung: Die vorläufige Arbeitnehmernummer funktioniert maximal bei zwei Meldungen. Danach müssen Sie die echte Nummer aus dem Kundenportal verwenden, da sonst ist keine Datenübermittlung mehr erfolgt.
Wo erfolgen Meldungen?
Meldungen erfolgen im Arbeitgeber-Onlineservice im Kundenportal oder über ein Baulohn-Programm.