Die Winterbeschäftigungsumlage beträgt 1,0 % der Bruttolohnsumme aller im Betrieb beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer (also nicht der Angestellten und Auszubildenden).
Getragen wird die Umlage anteilig durch den Arbeitgeber in Höhe von 0,6 % und durch den Arbeitnehmer in Höhe von 0,4 % des umlagepflichtigen Bruttoarbeitsentgelts der gewerblichen Arbeitnehmer. Der vom Arbeitnehmer zu tragende Anteil ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Arbeitgeber hat den gesamten Umlagebetrag von 1,0 % abzuführen.
Beispiel: Bei einem Bruttolohn von 3.000 EUR beträgt die Winterbeschäftigungsumlage 30 EUR (1,0 %). Sie zahlen 30 EUR und können 12 EUR (0,4 %) vom Mitarbeiterlohn einbehalten.
Temporäre Senkung der Winterbeschäftigungsumlage
Die Winterbeschäftigungsumlage ist seit 01.01.2026 befristet auf 1 % gesenkt.
Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Verlängerung der Absenkung der Winterbeschäftigungsumlage auf 1,0 % auch für die Jahre 2027 und 2028 geeinigt. Hierfür ist noch eine Änderung der Verordnung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales notwendig.
Zahlungsweise und Fristen
Zahlung: monatlich, gleichzeitig mit der Sozialkassenbeitragszahlung an SOKA-BAU
Frist: bis zum 28. des Folgemonats. Beispiel: Winterbeschäftigungsumlage für April 2025 ist bis zum 28.05.2025 zu zahlen.
Achtung – für die Überweisung der Winterbeschäftigungsumlage gibt es eine spezielle Bankverbindung:
Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt am Main
IBAN: DE17 5005 0000 0016 9000 03
BIC: HELADEFF
Die Nutzung dieser Bankverbindung ist wichtig, damit Ihre Zahlungen korrekt zugeordnet werden können. Noch einfacher ist es mit dem SEPA-Lastschriftmandat. Dieses müssen Sie nur einmal ausfüllen, denn es gilt sowohl für die Sozialkassenbeiträge als auch für die Winterbeschäftigungsumlage.
Und so einfach geht’s:
- 1. SEPA-Mandat herunterladen von der SOKA-BAU-Website
- Am PC ausfüllen oder ausdrucken und per Hand ausfüllen
- Unterschreiben (digital oder handschriftlich)
- Zurücksenden per Online-Button oder Post an SOKA-BAU
- Bestätigung erhalten – SOKA-BAU sendet Ihnen eine schriftliche Bestätigung
Gut zu wissen: Der Beitrag wird circa zwei Tage vor dem Fälligkeitstermin eingezogen, sodass er pünktlich zum 28. auf dem SOKA-BAU-Konto verbucht ist.
Weiterleitung: SOKA-BAU leitet die Umlage an die Bundesagentur für Arbeit weiter.